Doppelversicherung
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Von einer Doppelversicherung spricht man immer dann, wenn für ein und dasselbe Fahrzeug bei zwei Versicherungsgesellschaften eine Autoversicherung abgeschlossen wurde. Für den Bereich der KFZ Versicherung ist solch eine doppelte Versicherung nicht erlaubt.
Was tun bei einer Doppelversicherung?
Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer feststellt, dass bei verschiedenen Versicherungen ein Versicherungsschutz besteht, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich über diesen Zustand zu informieren. In diesem Fall muss eine der beiden Assekuranzen den Versicherungsvertrag sofort auflösen. Dabei gilt der Grundsatz, dass immer die Versicherung gekündigt wird, welche zuletzt abgeschlossen wurde. Dies geht auf eine gesetzliche Regelung zurück, nach der immer der Vertrag bestehen bleibt, welcher die älteren Rechte hat. Da der Versicherungsnehmer eine solche Doppelversicherung auch selbst verschuldet hat, kann er nicht bestimmen, welche Versicherung bestehen bleiben soll. Soll der bestehend bleibende Vertrag beendet werden, so muss dieser im Rahmen einer ordentlichen Kündigung bzw. durch Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechts gekündigt werden. Für den Fall, dass die Versicherung feststellt, dass für ein Fahrzeug mehrere Verträge vorliegen, muss sie umgehend dafür Sorge tragen, dass dieser Zustand behoben wird. In der Regel wird diese mit der zweiten Gesellschaft Kontakt aufnehmen und der neuere Vertrag wird dann gekündigt.
Was passiert im Schadensfall?
Kommt es zu einem Schaden, so erhält der Versicherungsnehmer nur von einer Versicherung eine Erstattung der Kosten. Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich kein Versicherter aufgrund eines Haftpflichtschadens persönlich bereichern darf. Auch in diesem Falle muss die KFZ Versicherung den Schaden übernehmen, deren Vertrag mit dem Versicherungsnehmer länger besteht. In diesem Fall wird der überschüssige Vertrag ebenfalls sofort gekündigt. Da der Versicherte sowieso nur aus einem Vertrag Leistungen erhält, macht eine Doppelversicherung bei der KFZ Versicherung keinen Sinn. Im Gegenteil es verursacht nur unnötige Kosten, da zweimal die Versicherungsprämien bezahlt werden müssen. Versicherungsnehmer sollten regelmäßig ihre bestehenden Verträge überprüfen, um Doppelversicherungen zu vermeiden.
Es gibt jedoch auch Versicherungsarten, bei denen eine Doppelversicherung erlaubt ist und durchaus auch Sinn machen kann. Ein Beispiel hierfür ist die Lebensversicherung. Jeder Versicherungsnehmer kann mehrere Lebensversicherungen auf seinen Namen abschließen und sowohl im Erlebens- wie auch in Todesfall kommen alle Policen wie vertraglich vereinbart zur Auszahlung. Dies gilt beispielsweise auch bei privaten Unfallversicherungen, wofür der Versicherungsnehmer ebenfalls aus mehreren Versicherungspolicen Leistungen erhalten kann.
Vor Neuvertrag immer zuerst kündigen
Um zu verhindern, dass es zu einer mehrfachen Versicherung für dasselbe Fahrzeug kommt, sollte vor dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags der bestehende immer gekündigt werden. Erst wenn diese Kündigung von der Versicherungsgesellschaft auch bestätigt wurde, kann dann der Antrag auf eine KFZ Versicherung gestellt werden.
Eine Kündigung ist bei der Autoversicherung immer mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Da dieses zumeist am 31. Dezember endet, muss die Kündigung bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Autoversicherung vorliegen. Zudem besitzt der Versicherungsnehmer im Falle einer Beitragserhöhung sowie nach einer Schadensregulierung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Kommt es zu einem Fahrzeugwechsel, dann erlischt der Versicherungsvertrag für das bisherige Fahrzeug automatisch.