Deckungskarte
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Wer in Deutschland ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, muss nachweisen, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz Haftpflichtversicherung besteht. Dieser Nachweis wurde bis zum 01.03.2008 mittels der Deckungskarte erbracht. Die Deckungskarte wurde von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erstellt, sobald der Versicherte einen Versicherungsantrag für eine KFZ Haftpflichtversicherung eingereicht hatte. Seit März 2008 erhalten die Versicherungsnehmer als Nachweis eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), weshalb kein Nachweis in Papierform mehr erforderlich ist.
Geschichte der Deckungskarte
Eingeführt wurde die Deckungskarte zum 01.01.2003. Sie löste die bis zu diesem Zeitpunkt verwendete Doppelkarte ab. Die Doppelkarte bestand aus zwei Teilen, wovon ein Teil zur Datenübermittlung zwischen der Zulassungsstelle und der Versicherung diente. Da diese Übermittlung ab dem 01.01.2003 auf elektronischem Wege durchgeführt wird, wurde das Doppel nicht mehr benötigt. Nötig wurde die Deckungs- bzw. Doppelkarte bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs, einem Fahrzeug- bzw. Versicherer Wechsel, der Umschreibung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter sowie der erneuten Zulassung nach einer vorübergehenden Stilllegung. Zudem muss der Nachweis einer Haftpflichtversicherung auch beim Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk erbracht werden. Die Deckungskarten wurden dem Kunden entweder persönlich durch den Versicherungsmakler übergeben oder auf dem Postweg zugesendet. Zudem boten die meisten Versicherungen auch die Möglichkeit, diese direkt online auszudrucken.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Seit März 2008 erhalten Versicherungsnehmer nach Abgabe des Versicherungsantrags einen siebenstelligen alphanumerischen Code. Dieser wird entweder per E-Mail, SMS, Post oder auch telefonisch übermittelt. Ziel ist es dabei, das gesamte Zulassungsverfahren zu beschleunigen und so die Wartezeiten auf den Zulassungsstellen zu verringern. Zudem wird auch die Kommunikation zwischen Zulassungsstelle und Versicherung wesentlich vereinfacht. Bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs reicht es aus, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Der Mitarbeiter kann anhand des Codes sämtliche Daten zum Versicherungsnehmer und zum jeweiligen Versicherungsschutz aus einer Datenbank abrufen. Diese wird von Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) geführt. Neben den Versicherungen und Zulassungsstellen kann auch die Polizei auf die entsprechenden Daten zugreifen. Direkt nach der Anmeldung verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die ausgegebenen KFZ Kennzeichen als Nachweis für das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung.
Die vorläufige Deckung
Der eigentliche Versicherungsvertrag tritt erst dann in Kraft, wenn der Versicherungsantrag durch die Assekuranz angenommen wird. Dies geschieht durch Übersendung der Versicherungspolice. Um einen sofortigen Versicherungsschutz zu gewährleisten, gilt bis zur endgültigen Annahme eine vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung betrifft allerdings nur die KFZ Haftpflichtversicherung. Ein Leistungsanspruch für eine zusätzlich abgeschlossene Kaskoversicherung besteht erst mit der Annahme des Versicherungsantrags. Soll die Teilkasko bzw. Vollkasko Versicherung ebenfalls ab sofort gelten, so muss dies separat mit der Versicherung vereinbart werden. Mit Übersendung der Police endet automatisch auch die vorläufige Deckung und es beginnt der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz. Die vorläufige Deckung wird von der Versicherung durch die elektrische Versicherungsbestätigung (eVB) bzw. früher durch die Ausgabe der Deckungskarte und Doppelkarte garantiert.