Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
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Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde zum März 2008 eingeführt. Sie dient als Nachweis für das Bestehen einer gültigen KFZ Haftpflichtversicherung und löste die bis dahin verwendete Doppelkarte bzw. Deckungskarte ab. Da zu Beginn der Einführung noch nicht alle Zulassungsstellen am neuen Verfahren teilnahmen, wurde für eine Übergangszeit noch zusätzlich eine Versicherungsbestätigungskarte ausgestellt. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) besteht aus einem siebenstelligen Code und wird dem Versicherungsnehmer von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, sobald dieser einen Antrag auf eine Haftpflichtversicherung gestellt hat. Die Übermittlung erfolgt je nach Verfahren der gewählten Versicherung per E-Mail, SMS, Brief, Fax oder auch telefonisch.
Das Verfahren mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Damit die Versicherungen eine eVB-Nummer generieren können, ist die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Versicherungsantrags erforderlich. Dieser kann sowohl online oder auch vor Ort bei einem Versicherungsmakler ausgefüllt werde. Nach einer Prüfung des Antrags erstellt die Versicherung die eVB und teilt diese dem Versicherungsnehmer mit. Mit dem Erstellen der Versicherungsbestätigung werden die sämtliche Daten in einer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hinterlegt. In dem aus Ziffern und Buchstaben bestehenden Code sind zum einen die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wie auch alle Angaben zum bestehenden Versicherungsschutz enthalten. Wer auf dem Weg zur Zulassungsstelle in eine Verkehrskontrolle gerät, kann bei der Polizei die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) angeben. Die Polizei hat ebenfalls Zugriff auf die Datenbank des GdV und kann so den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen.
Schnellere Abwicklung bei der Zulassungsstelle
Ein großer Vorteil, der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist die schnellere Abwicklung der Formalitäten bei der Zulassungsstelle. Benötigt wird die eVB immer dann, wenn ein Auto zugelassen oder wenn technische Änderungen vorgenommen werden sollen. Zudem ist auch beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk eine eVB erforderlich. Über den alphanumerischen Code kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle direkt auf die beim GdV hinterlegten Daten zugreifen. Dadurch ist es nicht mehr erforderlich sämtliche Daten nochmals einzugeben, was die Wartezeit auf den Zulassungsstellen erheblich reduziert. Sobald das Fahrzeug zugelassen wurde, verliert die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) automatisch ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gilt alleinig das ausgestellte Kennzeichen als Nachweis für die bestehende KFZ Haftpflichtversicherung. Ein weiterer Vorteil liegt in der einfacheren Kommunikation zwischen Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft. Für den Fall, dass die KFZ Versicherung gewechselt wird oder der Versicherungsschutz aufgrund nicht gezahlter Beiträge erlischt, sind keine aufwendigen Meldungen mehr erforderlich.
Die vorläufige Deckung
Mit dem Ausstellen der elektronischen Versicherungsbestätigung ist auch gleichzeitig eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung verbunden. Die Regelungen über die vorläufige Deckung sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Sobald der Versicherungsnehmer die endgültige Police von seiner Versicherung erhält, endet die vorläufige Deckung und der vereinbarte Versicherungsschutz beginnt. Zu beachten ist jedoch, dass die vorläufige Deckung ausschließlich für die Haftpflichtversicherung gültig ist. Für den Fall, dass der Versicherte zusätzlich noch eine KFZ Teilkaskoversicherung oder KFZ Vollkaskoversicherung beantragt hat, gelten diese erst mit Übersendung der Versicherungspolice. Soll diese ebenfalls ab sofort gelten, so muss dies separat mit der Versicherung vereinbart werden.