KFZ Steuer berechnen
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Wer in Deutschland mit seinem Auto am Straßenverkehr teilnehmen möchte, der benötigt nicht nur eine gültige Autoversicherung, sondern muss hierfür auch eine KFZ Steuer bezahlen. Die Höhe der KFZ Steuer ist neben einem günstigen Autokredit ein wichtiger Faktor bei der Wahl eines Neuwagens.
Wann muss die KFZ Steuer bezahlt werden?
Die Pflicht zur Versteuerung ergibt sich nicht automatisch aus dem Besitz eines Fahrzeugs. Besteuert wird ein Fahrzeug nur dann, wenn es auch zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Das bedeutet die Steuerpflicht beginnt nach dem das Fahrzeug bei der KFZ Zulassungsstelle angemeldet und die KFZ Kennzeichen Deutschland an den Halter ausgegeben wurden. Zur Vermeidung eines überhöhten Verwaltungsaufwandes bei kurzfristigen An- und Abmeldungen muss die Steuer für mindestens einen Monat gezahlt werden. Wird das Fahrzeug innerhalb des Monats auf einen anderen Halter umgeschrieben, findet jedoch keine doppelte Berechnung statt.
Die Reform der KFZ-Steuer
Zum 01.07.2009 kam es zu einer Reform bei der KFZ-Steuer. Bis zu diesem Zeitpunkt basierte die Berechnung auf dem Hubraum des Fahrzeugs sowie der verwendeten Kraftstoffart. Der Kraftstoffverbrauch wurde bei der Berechnung jedoch nicht berücksichtigt. Seit der Reform wird der Verbrauch des Fahrzeugs indirekt über die Berücksichtigung des CO2-Ausstosses in die Berechnung mit einbezogen. Dies betrifft jedoch nur diejenigen Fahrzeuge, die nach dem 01.07.2009 bei der KFZ Zulassungsstelle angemeldet wurden. Die früher zugelassenen Fahrzeuge werden noch nach der alten Verfahrensweise besteuert. Für das Jahr 2013 ist vorgesehen, alle Fahrzeuge in das neue Berechnungssystem zu überführen.
Die KFZ-Steuer berechnen
Pro angefangene 100cm3 Hubraum wird für Fahrzeuge mit Otto-Motor ein Sockelbetrag von 2 Euro und für solche mit Dieselmotor ein Betrag von 9,50 Euro berechnet. Zu diesem Betrag wird dann noch ein Anteil je nach verbrauchtem CO2 hinzugerechnet. Pro Gramm CO2, das ausgestoßen ist, muss ein Betrag von 2 Euro bezahlt werden. Dies gilt jedoch erst ab einen CO2 Ausstoß von 120 g/km. Für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2012 zugelassen werden, liegt die Grenze bei 110 g/km. Zum 01.01.2014 wird diese Grenze dann nochmals auf 95 g/km nach unten gesetzt. Autofahrer finden die jeweiligen Emissionswerte in den Papieren Ihres Fahrzeugs.
Einen KFZ-Steuer-Rechner nutzen
Bevor Autofahrer einen Kaufvertrag KFZ abschließen, sollten sie sich vorab einen Überblick über die Unterhaltungskosten des gewünschten Fahrzeugs verschaffen. Neben einem Vergleich der verschiedenen Autoversicherungen und der Suche nach einem günstigen Autokredit gehört auch eine Berechnung der KFZ Steuer dazu. Ein gutes Hilfsmittel dabei ist der KFZ Steuer Rechner. Dabei reicht es aus, die Antriebsart des zu versteuernden Fahrzeugs, die Größe des Hubraums sowie den CO2 Ausstoß in den Rechner einzugeben. Dieser errechnet dann in wenigen Sekunden, auf welchen Betrag sich die zu zahlende KFZ-Steuer belaufen würde.
Festsetzung und Erhebung der KFZ-Steuer
Nach der Anmeldung des Fahrzeugs erhält der Fahrzeughalter einen Steuerbescheid, indem die Höhe der zu zahlenden KFZ-Steuer festgesetzt wird. Dieser Bescheid wird auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Bezahlt wird die Steuer immer im Voraus für ein Jahr per Lastschriftverfahren. Für den Fall, dass die KFZ-Steuer einen jährlichen Betrag von 500 Euro übersteigt, ist auch eine halbjährliche Zahlung möglich. Bei mehr als 1000 Euro pro Jahr kann diese zudem auch quartalsweise gezahlt werden.