KFZ Versicherungsklassen
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Die KFZ Versicherungsklassen werden zur Berechnung der Prämien bei der KFZ Versicherung herangezogen. Dies gilt neben der KFZ Haftpflichtversicherung auch für eine zusätzlich abgeschlossene Teil- oder Vollkaskoversicherung. Unterschieden werden die KFZ Versicherungsklassen in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), Typklasse und Regionalklasse.
Die Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse ist wohl die bekannteste der KFZ Versicherungsklassen. Diese wird umgangssprachlich auch als „Prozente“ bezeichnet. Versicherungsnehmer werden auf Basis der schadenfreien Jahre in eine entsprechende Schadenfreiheitsstufe eingestuft. Anhand dieser Einstufung erfolgt die Berechnung des Beitragssatzes. Dies gilt allerdings nur für die Haftpflicht und die Vollkasko Versicherung. Bei der KFZ Teilkaskoversicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle. Jeder Schadenfreiheitsklasse sind bestimmte Prozente zugeordnet. Dabei sind die Schadenfreiheitsklassen bei allen Versicherungsgesellschaften identisch. Dagegen können die den Schadenfreiheitsklassen zugeordneten Prozente je nach Versicherung abweichen.
Versicherungsnehmer können ihre Schadenfreiheitsklasse aus ihrer aktuellen Beitragsrechnung entnehmen. Für jedes Jahr, in dem der Versicherte keinen Schaden regulieren lässt, rückt er um eine SF-Klasse höher, wodurch der Beitrag zur KFZ Versicherung entsprechend sinkt. Wer erstmalig eine KFZ Versicherung abschließt beginnt bei den meisten Versicherungen mit der Schadenfreiheitsklasse 0, was einen Beitragssatz zwischen 200 und 260 Prozent bedeutet. Versicherungsnehmer, die bereits seit drei Jahren den Führerschein besitzen, können bereits in die SF-Klasse 0 einsteigen, wodurch der Beitragssatz entsprechend geringer ist. Für Versicherungsnehmer, die sich zum ersten Mal für eine Vollkasko entscheiden, gilt hierfür dieselbe SF-Klasse wie auch für die Haftpflicht.
Während Versicherungsnehmer für ein Jahr ohne Schaden nur um eine SF-Klasse nach oben rutschen, kann eine Rückstufung im Schadensfall auch über mehrere Stufen erfolgen, wodurch sich der Beitrag deutlich erhöhen kann. Für Inhaber von hohen Schadenfreiheitsklassen bieten einige Versicherungen einen sogenannten Rabattretter an. Dieser verhindert, dass sich die Versicherungsprämie aufgrund einer Rückstufung in der SF-Klasse erhöht.
Die Typklasse
Jedes Fahrzeugmodell wird in eine bestimmte Typklasse eingeteilt. Diese Einteilung wird durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) einmal jährlich aktualisiert und im Typklassenverzeichnis veröffentlicht. Für Fahrzeugmodelle, die in eine neue Typklasse eingestuft werden, erhöht oder senkt sich die Versicherungsprämie ab dem nächsten Versicherungsjahr. Kommt es aufgrund einer neuen Einstufung zu einer Prämienerhöhung, so ergibt sich daraus für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Basis für die Einteilung bilden die Unfall- bzw. Diebstahlstatistiken. Je öfter ein bestimmtes Modell einen Schaden verursacht und je höher dieser ausfällt, desto teurer wird Versicherungsbeitrag. Wird ein Fahrzeugmodell neu auf dem Markt eingeführt, so erfolgt die Einteilung auf Basis von Vergleichsmodellen.
Die Regionalklasse
Die dritte der KFZ Versicherungsklassen ist die Regionalklasse. Jeder Zulassungsbezirk in Deutschland wird dabei einer bestimmten Regionalklasse zugewiesen. Hierbei spielen die Anzahl der entstandenen Schäden sowie die Summe des dabei entstandenen Gesamtschadens. Da eine Zulassung nur in dem Bezirk erfolgen kann, in dem sich auch der Wohnsitz des Versicherungsnehmers befindet, ist die Regionalklasse auch an den Wohnsitz des Versicherungsnehmers gekoppelt. Auch die Regionalklassen werden einmal jährlich aktualisiert. Geschieht dies zum Nachteil des Versicherungsnehmers, so ergibt sich daraus ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Neueinteilung aufgrund eines Umzugs des Versicherungsnehmers erfolgt.