Ersteinstufung

Die Ersteinstufung ist ein Begriff, der bei der KFZ Versicherung Anwendung findet. Man spricht von einer Ersteinstufung, wenn ein Fahranfänger erstmalig ein Fahrzeug auf seinen Namen versichert. Es geht im Einzelnen darum, in welcher Schadenfreiheitsklasse der Fahranfänger eingestuft wird.

SF-Klasse für Fahranfänger
Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, wird in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse(SF) 0 eingestuft. Dies entspricht je nach gewählter Versicherung einem Beitragssatz zwischen 200 und 260 Prozent. Wurde der Führerschein vor mehr als drei Jahren erworben erfolgt die Ersteinstufung eine Stufe höher in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 bei, welcher der Beitragssatz zwischen 100 und 140 Prozent liegt. Die hohe Einstufung erfolgt deshalb, da Fahranfänger statistisch gesehen mehr Unfälle und damit einen höheren Schaden verursachen. Zu beachten ist, dass für die KFZ-Haftpflicht Versicherung und die Vollkasko getrennte SF-Klassen bestehen. Auf die Prämie einer KFZ-Teilkasko hat die Schadenfreiheitsklasse dagegen keinen Einfluss. Für jedes schadensfreie Jahr steigt der Versicherungsnehmer um eine SF-Klasse nach oben, wodurch sich der Beitrag entsprechend reduziert. Nach einem regulierten Schaden erfolgt eine Rückstufung. Je nach Höhe des Schadens kann der Versicherte auch um mehrere SF-Klassen zurückgestuft werden.

Zweitwagenversicherung für Fahranfänger
Da die Schadenfreiheitsklasse 1/2 wesentlich günstiger ist, versichern viele Fahranfänger Ihr Fahrzeug die ersten 3 Jahre über die Eltern oder den Lebenspartner. Vielen Versicherungen bieten deutliche Einsparmöglichkeiten, wenn ein Fahrzeug als Zweitwagen versichert wird. Dabei muss nicht unbedingt der Erstwagen bei derselben Gesellschaft versichert sein. Im günstigsten Fall wird der Zweitwagen sogar in derselben Schadenfreiheitsklasse wie der Erstwagen eingestuft.

Reform der Schadenfreiheitsklassen
Bei einigen Gesellschaften können Fahranfänger bei der Ersteinstufung von günstigeren SF-Klassen profitieren. Grund hierfür ist eine Reform der Schadenfreiheitsklassen, welche vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV) ausgearbeitet wurde. Diese sieht vor, dass für die unteren SF-Klassen günstigere Beitragssätze gelten. Bisher haben die Allianz, die Itzehoer und die WGV die Reform bereits umgesetzt. Im Herbst wollen noch einige weitere Gesellschaften nachziehen. Nach den neuen Staffeln können Fahranfänger in der SF-Klasse 0 mit einem Beitragssatz von 100 Prozent einsteigen. Für die SF-Klasse 0 gilt dann ein Satz von 84 Prozent. Durch die Reform soll eine gerechtere Risikobewertung vorgenommen werden. Da die Assekuranzen bereits das Alter des Fahrers als Risikomerkmal nutzen, werden Fahranfänger durch die hohen Beitragssätze doppelt bestraft. Von der Reform können auch Inhaber von hohen Schadenfreiheitsklassen profitieren. Die Reform sieht eine Anzahl von 35 SF-Klassen vor statt wie bisher 30 Klassen. Somit zahlen Autofahrer mit 35 schadensfreien Jahren nur noch 20 % des Beitrags.

Prämien vergleichen
Besonders für Fahranfänger gilt, dass Sie vor Abschluss einer KFZ-Versicherung immer einen genauen Vergleich durchführen sollten. Ein geringerer Beitragssatz bedeutet nicht zwangsläufig auch eine geringere Prämie. Wichtig ist dabei immer die Grundprämie, die eine Versicherung verlangt. Deshalb können Versicherungen mit günstigen Beitragssätzen aber einer höheren Grundprämie teurer sein als solche mit einem geringen Grundbeitrag und einem höheren Beitragssatz.