Elementarschadendeckung

Von einem Elementarschaden spricht man, wenn das Schadensereignis von der Natur verursacht wird. Zu den Elementarschäden zählen insbesondere Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Wer in der KFZ-Versicherung eine Elementarschadendeckung wünscht, der muss zumindest eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Elementarschadendeckung bei der KFZ Versicherung
Die Elementarschadendeckung wird bei der KFZ Versicherung durch die Teilkasko abgedeckt. Diese kann zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Neben den Elementarschäden deckt die Teilkasko auch Schäden aufgrund eines Diebstahls, Wildunfall oder bei einem Marderbiss ab. Zu beachten ist, dass die Teilkasko nur dann für einen Schaden aufkommt, wenn dieser unmittelbar aufgrund eines elementaren Ereignisses entstanden ist. Angenommen der Autofahrer weicht einem umknickenden Baum aus und fährt dabei in einen Graben, so wird der entstandene Schaden nicht durch die Teilkasko übernommen. Dies gilt beispielsweise auch beim Ausweichen eines Tieres. Für diesen Fall wird dann eine Vollkaskoversicherung benötigt. In vielen Fällen ist der Abschluss einer Vollkasko sogar günstiger als die Teilkasko. Dies liegt daran, dass bei der Vollkasko ein erworbener Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt wird, was bei der Teilkasko nicht der Fall ist. Versicherungsnehmer sollten deshalb immer unseren genauen Versicherungsvergleich durchführen, um festzustellen ob sich eine Teilkasko überhaupt lohnt oder ob die Vollkasko nicht sogar günstiger ist. Die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt zusätzlich noch Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall sowie Beschädigungen aufgrund von Vandalismus.

Ausschlüsse bei der Teilkasko
Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, dann muss die Versicherung nach § 81 Abs. 1 VVG den Schaden nicht übernehmen. Dabei muss der Versicherer den Nachweis des Vorsatzes erbringen. Bei einem Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit muss die Assekuranz den entstandene Schaden nur anteilig übernehmen. Je größer der Verschuldungsgrad des Versicherungsnehmer ist, desto geringer fällt die Entschädigung der Versicherung aus. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, welche auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichten. In diesem Fall wird ein Schaden auch im Falle der groben Fahrlässigkeit komplett übernommen. Im Rahmen eines Versicherungsvergleichs können Versicherungsnehmer direkt nach entsprechenden Tarifen suchen.

Höhe der Versicherungsleistungen
Wie hoch eine Elementarschadendeckung ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Wird nichts anderes vereinbart, übernimmt die Teilkasko bei einem Diebstahl oder Totalschaden immer nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Da gerade Neuwagen sehr schnell an Wert verlieren, droht dem Versicherungsnehmer unter Umständen ein hoher finanzieller Schaden. Aus diesem Grund sollten Autofahrer zur Teil- oder Vollkasko immer einen Neuwertzusatz abschließen. Dieser wird je nach Versicherung für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu zwei Jahren angeboten. Innerhalb dieses Zeitraums wird dann immer der Neuwert des versicherten Fahrzeugs ersetzt. Ein solcher Neuwertzusatz kann bei den meisten Versicherungen nur für neuere Fahrzeuge vereinbart werden. Je nach Assekuranz liegt das maximale Fahrzeugalter zwischen ein und drei Jahren. Wurde bei Vertragsschluss eine Selbstbeteiligung vereinbart, werden nur Schäden übernommen, welche diesen Betrag übersteigen. Die gewählte Selbstbeteiligung wird dann bei der Erstattung entsprechend abgezogen.