Fahrzeug ummelden

Für den Fall, dass der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz wechselt und dabei in einen anderen Zulassungsbezirk zieht, so muss er auch sein Fahrzeug ummelden. Die Ummeldung wird dann bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnortes durchgeführt.

Benötigte Unterlagen bei Wechsel des Zulassungsbezirks
Wer sein Fahrzeug ummelden möchte, muss hierfür bei der Zulassungsstelle bestimmte Unterlagen vorlegen. So wird für die Ummeldung sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) wie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) benötigt. Zudem muss nachgewiesen werden, dass für das Fahrzeug zumindest eine gültige KFZ Haftpflichtversicherung vorliegt. Hierfür erhält der Versicherte von seiner KFZ Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Dabei handelt es sich um einen alphanumerischen Code mit sieben Stellen, anhand dessen die Zulassungsstelle den vorhandenen Versicherungsschutz überprüfen kann. Für den Fall, dass bereits eine Hauptuntersuchung (HU) bzw. eine Abgasuntersuchung (AU) für das Fahrzeug erforderlich war, müssen die entsprechenden Untersuchungsberichte ebenfalls vorgelegt werden. Zudem müssen beim Fahrzeug ummelden die bisherigen Kennzeichen abgegeben werden. Natürlich muss sich der Fahrzeughalter auch durch einen Personalausweis bzw. einem Reisepass mit einer Meldebescheinigung legitimieren. Für den Fall, dass eine dritte Person das Auto ummelden soll, benötigt diese eine entsprechende Vollmacht des Fahrzeughalters.

Kosten für die Ummeldung
Aufgrund der der neuen EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere belaufen sich die Kosten für die Ummeldung auf etwa 50 Euro. Für den Fall, dass ein Wunschkennzeichen ausgestellt werden soll, fallen hierfür noch einmal etwa 10 Euro an. Zudem entstehen natürlich noch weitere Kosten für das prägen der neuen KFZ Kennzeichen.

Das KFZ Kennzeichen
Wer in einen neuen Zulassungsbezirk zieht, der benötigt natürlich auch neue Kennzeichen. Eine Ausnahme besteht nur, was die Bundesländer Hessen und Schleswig-Holstein betrifft. In diesen kann der Fahrzeughalter auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks sein bisheriges Kennzeichen behalten. Für den Fall, dass ein neues Kennzeichen benötigt wird, stellt die Zulassungsstelle eine entsprechende Bescheinigung über das neu zugewiesene Kennzeichen aus. Mit diesem Schreiben besteht die Möglichkeit, sich bei einem Schildermacher die neuen Kennzeichen erstellen zu lassen. Diese befinden sich zumeist in direkter Nähe der Zulassungsstellen. Sind die neuen Kennzeichen fertig, muss sich der Halter nochmals zur Zulassungsstelle begeben um die TÜV-Plakette anbringen zu lassen.

Wunschkennzeichen online bestellen
Mittlerweile bieten die meisten Zulassungsstellen einen zusätzlichen Service an. Der Halter kann dabei vor dem Fahrzeug-ummelden seine Wunschkennzeichen über das Internet reservieren. Die Reservierung läuft in der Regel über die Webseite der jeweiligen Zulassungsstelle. So besteht bereits vorab die Möglichkeit zu prüfen, ob das gewünschte Kennzeichen noch verfügbar ist.

Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks
Liegt der neue Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk, so reicht es aus, die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Das Fahrzeug ummelden ist dann sowohl bei der Zulassungsstelle wie auch auf dem jeweiligen Bürgeramt möglich. Vorgelegt werden muss hierfür auch die Zulassungsbescheinigung Teil II, da die Anzahl der vorigen Halter erfasst werden muss. Zudem wird ein Personalausweis bzw. Reisepass sowie bei einer Ummeldung durch Dritte auch eine entsprechende Vollmacht benötigt.