Führerscheinregelung
Die Führerscheinregelung ist ein Begriff aus der Autoversicherung. Sie hat immer dann Gültigkeit, wenn der Antragsteller für eine KFZ-Versicherung noch über keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt verfügt. In der Regel ist dies bei Fahranfängern der Fall, welche erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern. Weiterhin findet die Führerscheinregelung Anwendung, wenn ein erworbener Schadenfreiheitsrabatt wieder verfallen ist.
Führerscheinregelung für günstigere Schadenfreiheitsklasse
Genau genommen handelt es sich dabei um eine Kulanzregelung seitens der KFZ-Versicherungen. Dadurch soll der Einstieg in eine günstigere SF-Klasse ermöglicht werden. Im Detail besagt die Regelung, dass ein Versicherungsnehmer in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft wird, wenn er bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzt. Je nach Versicherung ergibt sich daraus ein Beitragssatz zwischen 120 und 140 Prozent. Ohne diese Regelung würde die Einstufung in die SF-Klasse 0 erfolgen, was einen Beitragssatz von bis zu 240 Prozent bedeuten würde. Die Schadenfreiheitsklasse 0 gilt für alle Führerscheinneulinge, welche ihren Führerschein seit weniger als drei Jahren besitzen.
Besonderheiten bei der Führerscheinregelung
Um in den Genuss der Regelung zu kommen, ist es wichtig, dass der Führerschein in einem Mitgliedsland der Europäischen Union ausgestellt wurde. Führerscheine, die in einem anderen Land ausgestellt wurden, finden dagegen jedoch keine Berücksichtigung. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Regelung nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Bei Wechsel in eine andere Versicherung, welche die Regelung nicht anbietet, erfolgt dann eine entsprechende Rückstufung.
Alternative Zweitwagenregelung
Zudem können auch Fahranfänger profitieren, welche ihr Fahrzeug bisher bei ihren Eltern versichert hatten. Eine Versicherung im Rahmen der Zweitwagenregel über die Eltern ermöglicht ebenfalls eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Je nach Gesellschaft wird der Zweitwagen auch in der SF-Klasse 1/2 eingestuft. Zudem ermöglichen manche Gesellschaften die Versicherung des Zweitwagens in der gleichen SF-Klasse wie der es ersten Fahrzeugs. Dazu muss die Versicherung des Zweitwagens nicht zwangsläufig bei derselben Gesellschaft abgeschlossen werden. Das Problem dabei ist, dass der Führerscheinneuling bei der Zweitwagenregelung keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt erwerben kann. Aus diesem Grunde sollte eine Versicherung als Zweitwagen nicht länger als drei Jahre genutzt werden. Anschließend ist es empfehlenswert, im Rahmen der Führerscheinregelung eine eigene KFZ-Versicherung abzuschließen. Für jedes Jahr, in dem der Versicherungsnehmer keinen Schaden regulieren lässt, rückt er eine SF-Klasse nach oben. Dagegen kann es bei einem Schaden je nach Schadenshöhe auch um mehr als zwei SF-Klassen zurückgestuft werden.
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