Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Gegründet wurde der GDV 1948 in Köln. Insgesamt sind mehr als 460 Versicherungsnehmer Mitglied, welche über 217.000 Beschäftigte haben.

Aufgaben des Verbandes
Die Hauptaufgabe des Verbandes ist die Vertretung der Mitglieder gegenüber politischen und gesellschaftlichen Institutionen. Dabei werden die Interessen der Mitglieder vertreten und Positionen zu politischen und gesellschaftlichen Fragen erarbeitet. Hierzu werden Fachausschüsse gebildet, welche dann auch die Politik in wichtigen Fragen beraten. Dazu ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auch als Dienstleister für seine Mitglieder tätig. So entwickelt der GDV Musterbedingungen für die jeweiligen Versicherungssparten und stellt diese den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Dies geschieht jedoch völlig unverbindlich. Die angeschlossenen Versicherungsgesellschaften können selbst bestimmten, ob sie diese annehmen oder nicht. Als weitere Aufgabe unterhält und betreibt der Verband auch das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Dieses dient den Mitgliedern dazu, einen möglichen Versicherungsbetrug besser zu erkennen und zu verhindern. Dazu soll eine effizientere Risikoprüfung ermöglicht werden. Im Jahre 1999 hat der GDV das Informationszentrum der deutschen Versicherer „ZUKUNFT klipp + klar“ gegründet. Dies dient als Anlauf und Beratungsstelle für die im Verband organisierten Mitglieder. Der Verband unterhält zudem auch den Zentralruf der Autoversicherer sowie den Notruf der Autoversicherer. Der Zentralruf der Autoversicherer kann kontaktiert werden, wenn die Autoversicherung eines Unfallgegners nicht bekannt ist. Hierzu reicht es aus, die bundeseinheitliche Rufnummer (0180) 25 0 26 anzurufen und das Kennzeichen zu nennen. Über den Notruf der Autoversicherer werden Notrufsäulen an Autobahnen und Landstraßen betrieben.

Abwicklung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gehört auch die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. Diese ist verantwortlich für die Abwicklung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Dabei geht es insbesondere um die Kommunikation des Kraftfahrt Bundesamtes und den deutschen Versicherungsunternehmen. Die eVB dient als Nachweis, dass der Autohalter eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dabei wird dem Kunden ein siebenstelliger Code mitgeteilt, welcher dann bei der Zulassungsstelle vorliegen muss. Diese kann dann online nachprüfen, welcher Versicherungsschutz für das entsprechende Fahrzeug vorliegt. Die eVB hat die früher verwendete Doppelkarte bzw. Deckungskarte abgelöst.

Reform der Schadenfreiheitsklassen
Vor kurzem hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine Reform der Schadenfreiheitsklassen erarbeitet. Ziel war es dabei, Fahranfängern einen günstigeren Einstieg bei der Autoversicherung zu ermöglichen. Da bereits das Alter des Versicherten als Risikomerkmal dient bedeuten die hohen Beitragssätze eine doppelte Bestrafung. Zudem wurde die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen auf 35 erhöht. Dadurch bezahlen Versicherungsnehmer mit 35 schadensfreien nur noch einen Beitragssatz von 20 Prozent. Einige Versicherungsunternehmen haben die Reform bereits umgesetzt. Autofahrer sollten in jedem Falle unseren KFZ-Versicherungsvergleich vornehmen, um die für Sie günstigste Autoversicherung zu finden. Dieser lässt sich über unseren Versicherungsrechner schnell und einfach durchführen. Dabei lassen sich sowohl die Prämien wie auch die Leistungen einer Vielzahl von Tarifen miteinander vergleichen.