Doppelkarte
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Die Doppelkarte wurde zum 01.03.2008 durch die elektronische Versicherungsbestaetigung (eVB) abgelöst. Deshalb dienen die nachfolgenden Angaben lediglich zur Information.
In Deutschland kann ein Fahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn hierfür eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Das Bestehen der Haftpflichtversicherung muss der Zulassungsstelle bei der Anmeldung eines Fahrzeuges entsprechend nachgewiesen wurde. Dieser Nachweis konnte durch Vorlage der Doppelkarte erbracht werden. Streng genommen wurde die Doppelkarte bereits seit dem Jahre 2003 nicht mehr eingesetzt. Seit diesem Zeitpunkt wird der Abgleich der Daten zwischen Versicherung und Zulassungsstelle auf elektronischem Wege vorgenommen. Aus diesem Grunde wurde keine doppelt ausgefertigte Karte mehr benötigt, sondern es reicht eine einfache Deckungskarte völlig aus.
Zur Herkunft
Die ursprüngliche Doppelkarte bestand aus zwei Teilen. Bei der An- bzw. Ummeldung eines Fahrzeugs verblieb ein Teil bei der Zulassungsstelle und der zweite Teil wurde als Bestätigung über die erfolgte Zulassung an die betreffende Versicherung gesendet. Ausgestellt wurde die Doppelkarte durch die jeweilige Versicherung. Diese wurde dann auf dem Postweg an den Versicherungsnehmer gesendet oder auch direkt durch den Versicherungsmakler übergeben. Einige Versicherungen haben die Karte auch zum Download über das Internet bereitgestellt. Das Verfahren mit der Doppel- bzw. Deckungskarte war relativ aufwendig, was oftmals zu langen Wartezeiten bei der Zulassungsstelle führte. Um einen schnelleren Ablauf zu gewährleisten, wurde am 01.03.2008 ein komplett elektronisches Zulassungsverfahren eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt wird als Nachweis über das Bestehen einer KFZ Haftpflichtversicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausgestellt. Dabei erhält der Versicherungsnehmer einen siebenstelligen Code, welcher bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Diese kann anhand des Codes die benötigten Daten direkt online abrufen. Dies bedeutet eine enorme Zeitersparnis, da die Daten nicht mehr mühsam durch den Mitarbeiter der Zulassungsstelle eingegeben werden müssen. Zudem ist es nicht mehr erforderlich, die Daten zwischen der Zulassungsstelle und der Versicherungsgesellschaft zu übermitteln. Alle persönlichen Daten des Versicherungsnehmers sowie die Angaben zum bestehenden Versicherungsschutz werden in einer zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft gespeichert. Neben den Versicherungen und Zulassungsstellen hat auch die Polizei Zugriff auf die Datenbank. Somit kann diese bei einer Verkehrskontrolle ebenfalls überprüfen, ob für das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz vorliegt.
Durch die Ausgabe der Doppel- bzw. Deckungskarte wurde der Versicherungsantrag noch nicht angenommen. Die Annahme erfolgt erst durch Zusendung der Versicherungspolice an den Versicherten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung erlischt automatisch mit der Annahme des Versicherungsantrags durch die Versicherung. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz. Allerdings betrifft diese ausschließlich die KFZ Haftpflichtversicherung. Wird zusätzlich noch eine Teilkasko Versicherung bzw. eine KFZ Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so beginnt für diese der Versicherungsschutz erst mit Zusendung der Police. Soll die Kaskoversicherung ab sofort gültig sein, so muss dies mit der Versicherung separat vereinbart werden.
Benötigt wurde die Doppel- oder Deckungskarte bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs, zur Umschreibung sowie bei einer Wiederzulassung nach voriger Abmeldung.